Der TV-L-Forst wurde 2007 mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt vereinbart. Er gilt grundsätzlich für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben und die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist.
Der TV-L-Forst ist als Verweisungstarifvertrag konzipiert. Er verweist grundsätzlich auf die Regelungen des TV-L und sieht von diesem abweichende forstspezifische Sonderregelungen vor. Für die leichtere Anwendung enthält er in der Anlage den „TV-Forst“, der eine durchgeschriebene „Lesefassung“ darstellt.
Tarifvertrag
Entgelte
Änderungstarifverträge zum TV-L-Forst
Überleitungsrecht
Motorsägenentschädigung