Der TV-Ärzte wurde 2006 mit der Gewerkschaft Marburger Bund vereinbart. Er gilt für Ärztinnen und Ärzte (einschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzte), die an einer Universitätsklinik überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen. Er gilt auch für Ärztinnen und Ärzte, die in ärztlichen Servicebereichen in der Patientenversorgung eingesetzt sind. Er gilt ferner für Ärztinnen und Ärzte die im Justizvollzugsdienst tätig sind.
Tarifvertrag
Entgelte
Änderungstarifverträge zum TV-Ärzte
Überleitungsrecht