Organe der TdL sind die Mitgliederversammlung, der aus drei Länderfinanzministern bestehende Vorstand und der Vorsitzende des Vorstandes als Verhandlungsführer der TdL.
Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder.
Derzeit sind 15 der 16 deutschen Bundesländer Mitglied der TdL. Das Land Hessen gehört der TdL seit dem Jahr 2004 nicht mehr an. An Stelle eines Landes kann auch ein Arbeitgeberverband, in dem das jeweilige Land einen beherrschenden Einfluss hat, die Interessen des Landes in der TdL vertreten. Das gilt derzeit für Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in der Satzung geregelt: Neben der Wahl der Vorstandsmitglieder und der Bildung von Ausschüssen und Kommissionen beschließt die Mitgliederversammlung vor allem über Maßnahmen zur Sicherung der Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer der Länder, insbesondere über den Abschluss und die Kündigung von Tarifverträgen und sonstigen Vereinbarungen.
Die Mitgliederversammlung hat verschiedene Ausschüsse und Kommissionen eingerichtet, zum Beispiel die Kommissionen für Fragen der Zusatzversorgung, für Satzungsangelegenheiten und für den Haushalt der TdL.
Dem Vorstand obliegen alle Verbandsangelegenheiten, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung, dem Vorsitzenden des Vorstandes oder dem Geschäftsführer zugewiesen sind. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden des Vorstandes sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Aktuell gehören dem Vorstand der Vorsitzende, Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (Hamburg) und der erste Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden, Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann (Sachsen) an.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel
Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Finanzministerin Dr. Silke Schneider
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Der Vorsitzende des Vorstandes vertritt die Tarifgemeinschaft nach außen, soweit es sich nicht um laufende Geschäfte handelt. Als Verhandlungsführer der Länder tritt der Vorsitzende des Vorstandes grundsätzlich in Tarifverhandlungen den Spitzenvertretern der Gewerkschaften gegenüber.