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TdL-Vorsitzender Dr. Dressel zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern seinen Beschluss vom 4. Oktober 2022 bekanntgegeben, die Verfassungsbeschwerde der TdL und des Landes Berlin gegen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 9. September 2020 zur Eingruppierung von Beschäftigten in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen der Gerichte der Länder aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung anzunehmen. Eine inhaltliche Prüfung der Urteile des BAG auf die Verletzung verfassungsrechtlich verbürgter Rechte einer Tarifvertragspartei hat damit nicht stattgefunden. Stattdessen hat das Bundesverfassungsgericht die TdL auf den Rechtsweg der sog. Verbandsklage nach § 9 TVG hingewiesen.

Der Vorsitzende der TdL, der hamburgische Finanzsenator Dr. Dressel, erklärte hierzu: „Wir respektierten selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die TdL muss nunmehr sorgfältig prüfen und gemeinsam entscheiden, welche Konsequenzen aus der Entscheidung zu ziehen sind.“ Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, gegen die die Länder Verfassungsbeschwerde erhoben hatten, führt in der Justizverwaltung dazu, dass ein sehr großer Teil der Beschäftigten einheitlich das Spitzenentgelt erhält und nicht mehr abgestuft anhand des Umfangs schwieriger Arbeiten bezahlt werden kann. Dies hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Landeshaushalte.

 

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