Tarifverträge
Zusatzversorgung, Entgeltumwandlung

Zusatzversorgung / Entgeltumwandlung


Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV)

Der ATV regelt die betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten und Auszubildenden der Länder. Die sich nach dem ATV ergebende Zusatzversorgung stockt im Alter oder bei Erwerbsminderung die gesetzliche Rente auf; außerdem werden Hinterbliebenenrenten geleistet. 

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L)

Der TV-EntgeltU-B/L gilt für die unter den TV-L fallenden Beschäftigten und die unter den TVA-L BBiG und den TVA-L Pflege fallenden Auszubildenden. Er regelt die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Erwerbs einer zusätzlichen Alterssicherung im Wege der sog. Eigenvorsorge.

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte (TV-Entgeltumwandlung-Ärzte)

Der TV-Entgeltumwandlung-Ärzte gilt für die unter den TV-Ärzte fallenden Ärztinnen und Ärzte. Er regelt die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Erwerbs einer zusätzlichen Alterssicherung im Wege der sog. Eigenvorsorge. 

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben (TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L)

Der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L gilt für die unter die Waldarbeitertarifverträge fallenden Beschäftigten und Auszubildenden. Er regelt die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Erwerbs einer zusätzlichen Alterssicherung im Wege der sog. Eigenvorsorge. 

Tarifgemeinschaft deutscher Länder - Georgenstrasse 23 - 10117 Berlin