Die TdL ist in verschiedenen Aufgabenbereichen tätig. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer (mit Ausnahme von Hessen). Hierzu schließt der Verband mit den zuständigen Gewerkschaften (z. B. ver.di, dbb, GEW, GdP, Marburger Bund und IG BAU) verschiedene Tarifverträge. In diesen finden sich beispielsweise Vorgaben zur Arbeitszeit der Beschäftigten, zur Höhe ihrer Entgelte sowie zum Erholungsurlaub oder auch zur Entgeltfortzahlung.
Von besonderem medialen Interesse sind vor allem die Entgelttarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und dbb. Die hierbei erzielten Tarifabschlüsse betreffen unmittelbar rd. 850.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder. Außerdem werden sie bei den Besoldungsanpassungen für die rd. 1,2 Mio. Beamtinnen und Beamten (zzgl. rd. 900.000 Pensionsberechtige) der Länder berücksichtigt und betreffen auch die rd. 300.000 Beamtinnen und Beamten bzw. Pensionsberechtigte der Kommunen. Daneben dienen die Abschlüsse der TdL einer Vielzahl von Arbeitgebern, die dem öffentlichen Dienst nahestehen, als Orientierung für die Festlegung ihrer eigenen Arbeitsbedingungen.
Die Tarifrunden finden in einer gewissen Regelmäßigkeit statt: In der Regel kündigen die Gewerkschaften nach Ablauf der Mindestlaufzeit des vorhergehenden Tarifabschlusses die Entgelttabellen und fordern höhere Entgelte, über die dann in mehreren Runden verhandelt wird.
Siehe zu aktuellen und abgeschlossenen Tarifverhandlungsrunden hier.